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Aufregende Entwicklung in der Rechtsprechung des Steuerstrafsenats des BGH
- 02. Dezember 2019
Der Steuerstrafsenat des BGH beschränkte in einer ganzen Serie von Entscheidungen die Einziehung auf den wirtschaftlichen Vorteil! Das Neue: Diesen sieht der 1. Senat nicht (allein) in der Ersparnis von Steueraufwendungen.
Rechtsanwalt Folker Bittmann, Leitender Oberstaatsanwalt a.D., ging in mehreren Beiträgen den Folgen nach: Zusammen mit Richterin am Amtsgericht Dr. Sohre Tschakert entwickelte er am Beispiel des Verbrauchsteuerrechts einen 'roten Faden', wistra 2019, 433, um kommentierte die Entscheidungen zum Einkommen- und Umsatzsteuerstrafrecht in der ZWH 2019, 292 und 294.