Zu lebenslanger Haft hatte das Schwurgericht Aachen am 10.7.2012 eine approbierte Ärztin verurteilt. Sie habe ihren Ehemann mit einer Spritze überdosierten Heroins heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen umgebracht. Die Revision von Prof. Dr. Sommer gegen dieses Urteil war in vollem Umfang erfolgreich. Der BGH (2 StR 5/13) verneinte die Mordmerkmale und sah angesichts der Motivationslage der Angeklagten eher einen minder schweren Fall des Totschlags naheliegend.

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