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Zum Vorsatz des "Strohmanns" bei § 266a StGB
- 17. Februar 2020
Unwissenheit schützt zuweilen doch vor Strafe: Strohmann kann nicht bestraft werden, wenn er von Unregelmäßigkeiten und wirtschaftlichen Schwierigkeiten nichts weiß. Mehr im V-Blog: https://verte.net/kanzlei/blog/194-zum-vorsatz-des-strohmanns-bei-266a-stgb.html